AGB
I Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Imke Gaedtke – Fotografie und dem Auftraggeber.
  2. Sie gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
    Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
  3. Der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald das von der Fotografin offerierte Angebot angenommen wird.
    Dies kann eine Terminzusage oder der tatsächliche Start des Shootings sein. Mündliche oder schriftlich vereinbarte Termine gelten als verbindlich.
  4. Es obliegt der Fotografin, ggf. auch am Tag des Shootings, dieses kurzfristig abzusagen falls das Wetter ein Shooting nicht möglich macht oder zu keinen gutem Ergebnis führt. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart. Gleiches gilt für den Fall, dass die Fotografin krankheitsbedingt absagen muss.
    Für die Vereinbarung eines neuen Termins fallen keine Zusatzkosten an.

II. Urheberrecht / Nutzungsrecht

  1. Das Urheberrecht der entstanden Bilder liegt laut Urheberrechtsgesetz
    (§ 7 UrhG) immer bei der Fotografin. Dieses Recht ist nicht übertragbar.
  2. Der Auftraggeber berechtigt die Fotografin, die erstellten Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für gewerbliche Zwecke zu verwerten und zu veröffentlichen (z.B. Facebook, Instagram, Homepage, Flyer u.s.w.)
    Die Fotografin veröffentlicht nur die Bilder auf denen der Hund alleine abgebildet ist.
  3. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.
  4. Die Originaldateien verbleiben grundsätzlich bei der Fotografin.
    Eine Herausgabe der RAW Datei und / oder unbearbeiteten Bildern an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen, da dem Auftraggeber der Bild Stil der Fotografin bekannt ist.
  6. Eine namentliche Nennung bzw. Verlinkung der Webpräsenz der Fotografin ist gewünscht.
  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich nur die Bilder zu veröffentlichen, die das Wasserzeichen der Fotografin enthalten. Das Entfernen des Wasserzeichens ist nicht gestattet. Die Dateien ohne Logo dürfen nicht veröffentlicht werden.
  8. Die Fotografin nennt bei der Veröffentlichung nur den Namen des Hundes. Wenn gewünscht, verlinkt die Fotografin auch gerne auf die Social Media Kanäle des Auftraggebers.

III Haftung

  1. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund der am Shooting Tag fotografiert wird ist Voraussetzung für ein Fotoshooting.
  2. Die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit des Tieres obliegt allein dem Hundehalter.
  3. Der Auftraggeber bestätigt rechtmäßiger Eigentümer des Tieres zu sein und haftet für Schäden die durch sein Tier während des Fotoshootings entstehen sollten.
    IV digitale Fotografie
  4. Der Auftraggeber erhält innerhalb von 7 Tagen einen passwortgeschützten Zugang zu einer Onlinegalerie mit seinen Bilder. Die Vorauswahl dieser Bilder trifft die Fotografin aufgrund von Qualitätsmerkmalen. Die Bilder in der online Galerie sind bereits grob bearbeitet worden. (Zuschnitt, Belichtung, Farbgebung)
  5. Aus diesen Bildern kann der Auftraggeber seine gewünschten Bilder wählen, die nach Geldeingang im Anschluss final bearbeitet werden.
  6. Der Bearbeitungsstil unterliegt der künstlerischen Freiheit der Fotografin.
  7. Es kann nicht gewährleistet werden, dass Leinen und Halsbänder immer komplett retuschiert werden können.

V Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Auftraggeber stellt der Fotografin zeitnah alle wichtigen Informationen
    für das Shooting zur Verfügung. Weg Beschreibungen oder evtl.
    Besonderheiten u.s.w.
  2. Wenn der Hund Menschen oder Tieren gegenüber aggressiv auftritt, behält sich die
    Fotografin das Recht vor ein Shooting jederzeit abzubrechen. Ebenfalls wird das
    Shooting abgebrochen, wenn vom Hundebesitzer tierschutzrelevantes Verhalten
    gegenüber dem Hund gezeigt wird.
  3. Der Hund ist am Tag des Shootings gesund.

VI Vergütung

  1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Requisiten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Ausstehende Zahlungen sind vor der Auslieferung der Aufnahmen fällig. Eine Rechnung wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist binnen des angegebenen Zeitraums nach Rechnungserhalt zu zahlen
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufeises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
  4. Nach dem Zahlungseingang werden die Bilder innerhalb von 2-3 Wochen final bearbeitet und anschließend dem Auftraggeber als Download zur Verfügung gestellt.
    Die Bilder werden einmal mit und einmal ohne Wasserzeichen hochgeladen.
  5. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer durch die Fotografin aufgrund der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG.