Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Imke Gaedtke – Tierfotografie (nachfolgend „Fotografin“ genannt) und dem Auftraggeber.
Mit der Auftragserteilung an die Fotografin gelten diese AGB als anerkannt.
Der Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot der Fotografin angenommen wird. Dies kann durch eine Terminzusage oder den tatsächlichen Beginn des Fotoshootings erfolgen. Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine gelten als verbindlich.
Die Fotografin behält sich das Recht vor, das Shooting bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder im Krankheitsfall auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart, ohne dass Zusatzkosten entstehen.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an den angefertigten Bildern verbleibt stets bei der Fotografin gemäß § 7 UrhG.
Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Bilder zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke (z.B. Website, Social Media, Flyer) zu verwenden. Sollte der Auftraggeber einer Veröffentlichung nicht zustimmen, ist dies vor Beginn des Shootings schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte an den Bildern für den privaten Gebrauch. Eine kommerzielle Nutzung durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.
Die Originaldateien (RAW-Dateien) verbleiben bei der Fotografin. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originaldateien besteht nicht.
Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung oder der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen nur die mit Wasserzeichen versehenen Bilder zu nutzen. Das Entfernen des Wasserzeichens sowie eine Bearbeitung der Bilder ist nicht gestattet.
Bei Veröffentlichungen wünscht sich die Fotografin eine namentliche Nennung oder Verlinkung. Auf Wunsch wird bei Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen der Fotografin auch auf den Auftraggeber verlinkt. Es wird bei Veröffentlichungen nur der Name des Tieres genannt. Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, erfolgt ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und mit ausdrücklicher Zustimmung der abgebildeten Person(en). Bilder, auf denen minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) zu sehen sind, werden grundsätzlich nicht veröffentlicht – auch nicht mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, erfolgt ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und mit ausdrücklicher Zustimmung der abgebildeten Person(en). Bilder, auf denen minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) zu sehen sind, werden grundsätzlich nicht veröffentlicht – auch nicht mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
III. Haftung
Für jedes Tier, das am Shooting teilnimmt, ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung Voraussetzung.
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit des Tieres liegt allein beim Tierhalter.
Der Auftraggeber bestätigt, rechtmäßiger Eigentümer des Tieres zu sein und haftet für Schäden, die durch sein Tier während des Shootings verursacht werden.
IV. Digitale Fotografie
Der Auftraggeber erhält innerhalb von 7 Tagen einen passwortgeschützten Zugang zu einer Online-Galerie mit einer Vorauswahl der Bilder. Die Vorauswahl erfolgt durch die Fotografin nach Qualitätskriterien.
Der Auftraggeber wählt aus dieser Auswahl seine gewünschten Bilder aus. Nach Zahlungseingang werden diese final bearbeitet.
Der Bearbeitungsstil der Bilder unterliegt der künstlerischen Freiheit der Fotografin.
Eine vollständige Retusche von Leinen oder Halsbändern kann nicht in jedem Fall garantiert werden.
V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Fotografin alle für das Shooting wichtigen Informationen zeitnah zur Verfügung (z.B. Wegbeschreibung, besondere Hinweise zum Tier).
Sollte das Tier aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren zeigen oder tierschutzwidrig behandelt werden, behält sich die Fotografin vor, das Shooting abzubrechen.
Am Tag des Shootings muss das Tier gesund sein.
VI. Vergütung
Für die Erstellung der Bilder wird ein Honorar gemäß Vereinbarung (Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale) erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten oder Requisiten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Die Zahlung ist vor Auslieferung der finalen Bilder fällig. Nach Auswahl der Vorschaubilder wird eine Rechnung gestellt, die innerhalb des angegebenen Zahlungszeitraums per Überweisung zu begleichen ist.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Bilder Eigentum der Fotografin.
Nach Zahlungseingang werden die final bearbeiteten Bilder innerhalb von 2–3 Wochen als Download bereitgestellt.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen..