Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Imke Gaedtke Fotografie
Stand: 01.06.2026
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Imke Gaedtke – Tierfotografie (nachfolgend „Fotografin“ genannt) und dem Auftraggeber.
2. Die AGB werden dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Mit der Buchung des Termins gelten sie als anerkannt.
3. Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin zwischen Fotografin und Auftraggeber verbindlich vereinbart wurde. Dies kann schriftlich, per E-Mail, über soziale Medien oder mündlich erfolgen. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
4. Die Fotografin behält sich das Recht vor, das Shooting bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder im Krankheitsfall auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
II. Durchführung des Shootings und Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber stellt der Fotografin alle für das Shooting wichtigen Informationen zeitnah zur Verfügung (z.B. Wegbeschreibung, besondere Hinweise zum Tier).
2. Sollte das Tier aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren zeigen oder tierschutzwidrig behandelt werden, behält sich die Fotografin vor, das Shooting abzubrechen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Fotografin in voller Höhe bestehen.
3. Am Tag des Shootings muss das Tier gesund sein.
4. Für jedes Tier, das am Shooting teilnimmt, ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung Voraussetzung.
5. Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit des Tieres liegt allein beim Tierhalter.
6. Der Auftraggeber bestätigt, rechtmäßiger Tierhalter oder für das Tier verfügungsberechtigt zu sein, und haftet für alle Schäden, die durch das Tier während des Shootings verursacht werden.
III. Vergütung
1. Für die Erstellung der Bilder wird ein Honorar gemäß Vereinbarung (Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale) erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten oder Requisiten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
2. Die Zahlung ist vor Auslieferung der finalen Bilder fällig. Nach Auswahl der Vorschaubilder wird eine Rechnung gestellt, die innerhalb des angegebenen Zahlungszeitraums per Überweisung zu begleichen ist.
3. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Bilder Eigentum der Fotografin.
4. Nach Zahlungseingang werden die final bearbeiteten Bilder innerhalb von 2–3 Wochen als Download bereitgestellt.
5. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
IV. Bildauswahl und Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber erhält in der Regel innerhalb von 7 Tagen einen passwortgeschützten Zugang zu einer Online-Galerie mit einer Vorauswahl der Bilder. Die Vorauswahl erfolgt durch die Fotografin nach Qualitätskriterien.
2. Der Auftraggeber wählt aus dieser Auswahl seine gewünschten Bilder aus. Nach Zahlungseingang werden diese final bearbeitet.
3. Der Bearbeitungsstil der Bilder unterliegt der künstlerischen Freiheit der Fotografin.
4. Die professionelle Retusche einer speziellen Shooting-Leine ist im Service inbegriffen. Eine vollständige Retusche von regulären Alltags-Halsbändern, breiten Geschirren oder Stallhalftern kann jedoch nicht garantiert werden und ist vom Ausgangsmaterial abhängig. Ein Anspruch auf die vollständige Entfernung solcher Gegenstände besteht nicht.
5. Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung oder der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt.
6. Die Originaldateien (RAW-Dateien) verbleiben bei der Fotografin. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originaldateien besteht nicht.
V. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Das Urheberrecht an den angefertigten Bildern verbleibt stets bei der Fotografin gemäß § 7 UrhG.
2. Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte an den Bildern für den privaten Gebrauch. Eine kommerzielle Nutzung durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Die Nutzung der Bilder für Verkaufsanzeigen (z. B. Pferdemarkt) oder gewerbliche Zuchtseiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und kann honorarpflichtig sein. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ebenfalls nicht gestattet.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen nur die mit Wasserzeichen versehenen Bilder zu nutzen. Das Entfernen des Wasserzeichens sowie eine Bearbeitung der Bilder ist nicht gestattet.
Die Bilder ohne Wasserzeichen sind ausschließlich für die private Nutzung bestimmt.
4. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder – einschließlich der Verwendung von Filtern, Farbveränderungen sowie jeglicher Bearbeitung oder Veränderung durch Künstliche Intelligenz (KI) – ist strikt untersagt.
VI. Veröffentlichung von Bildern
1. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Bilder zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke (z.B. Website, Social Media, Flyer) zu verwenden. Sollte der Auftraggeber einer Veröffentlichung nicht zustimmen, ist dies vor Beginn des Shootings schriftlich mitzuteilen.
2. Bei der Veröffentlichung der Bilder ist eine namentliche Nennung oder Verlinkung der Fotografin gewünscht.
3. Bei der Veröffentlichung wird der Name des Tieres genannt.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann aber bei Veröffentlichungen auf den Social-Media-Kanälen der Fotografin eine Verlinkung erfolgen.
4. Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, erfolgt ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der abgebildeten Person(en).
Bilder, auf denen minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) zu sehen sind, werden grundsätzlich nicht veröffentlicht – auch nicht mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
VII. Haftung
1. Die Fotografin haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.